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   BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63   

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https://dejure.org/1966,6186
BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63 (https://dejure.org/1966,6186)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1966 - V ZR 118/63 (https://dejure.org/1966,6186)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1966 - V ZR 118/63 (https://dejure.org/1966,6186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Späterer Widerruf der fehlerfreien Genehmigung eines Kaufvertrages - Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Hessischen Aufbaugesetz (AufbauG) - Voraussetzung eines überragenden und unabdingbaren Bedürfnisses für die Ausübung des Vorkaufsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 667
  • WM 1966, 640
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63
    Wie sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils unter III 3 auf Seite 11 ergibt, geht das Oberlandesgericht davon aus, daß der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Hessischen Aufbaugosetz der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann, die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde sich sonach als privatrechtliches Handeln darstellt (vgl. zu der Regelung im Rheinland-Pfälzischen Gesetz über den Aufbau in den Gemeinden vom 1. August 1949 das Urteil des Senats vom 21. November 1961, BGHZ 36, 155, 157 f) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

    Dies trifft im vorliegenden Fall umso mehr zu, als das Vorkaufsrecht der Gemeinde seinerseits nicht frei verfügbar im Rahmen der Privatautonomie zu eigennützigen Zwecken, als vielmehr zur Durchführung öffentlicher Aufgaben eingeräumt ist (vgl. BGHZ 32, 383, 386 [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59]; 36, 155, 157) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60]und deren Durchführung gerade auch die Beachtung der Zwecke des Wohnsiedlungsgesetzes erfordert.

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63
    Dies trifft im vorliegenden Fall umso mehr zu, als das Vorkaufsrecht der Gemeinde seinerseits nicht frei verfügbar im Rahmen der Privatautonomie zu eigennützigen Zwecken, als vielmehr zur Durchführung öffentlicher Aufgaben eingeräumt ist (vgl. BGHZ 32, 383, 386 [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59]; 36, 155, 157) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60]und deren Durchführung gerade auch die Beachtung der Zwecke des Wohnsiedlungsgesetzes erfordert.
  • BGH, 04.03.1964 - V ZR 136/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63
    Auf die Verfahrensrügen der Revision zu den Feststellungen des Berufungsgerichts über das öffentliche Interesse an der Ausübung des Vorkaufsrechts kann die Revision insoweit nicht gestützt werden, als hierdurch eine Verletzung des § 10 HessAufbauG geltend gemacht wird, weil diese Gesetzesvorschrift kein Bundesrecht darstellt und auch keine Geltung über den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) hinaus hat (§ 549 Abs. 1 ZPO; vgl. Urteil des Senats vom 4. März 1964 - V ZR 136/63 unter II. a).
  • BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67

    Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen

    § 10 HessAufbauG stellt kein Bundesrecht dar und hat auch keine Geltung über den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main hinaus (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1966 - V ZR 118/63, LM 1966, 640, 641).

    Weiterhin hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 4. März 1964 - V ZR 136/63 und vom 29. März 1966 - V ZR 118/63 (WM 1966, 640), wie auch die im letztgenannten Urteil enthaltene Verweisung auf die oben angeführten Entscheidungen zum gesetzlichen Vorkaufsrecht in anderen Aufbaugesetzen erkennen läßt, die Vereinbarkeit des § 10 HessAufbauG mit Art. 14 GG erwogen und die Frage bejahte An diesem Standpunkt ist festzuhalten.

  • BGH, 06.12.1968 - V ZR 92/65
    Auch der Widerruf der am 1. März 1961 erteilten Wohnsiedlungsgenehmigung durch den Minister für Arbeit, Soziales und Vertriebene vom 1. September 1961 vermochte dem seit Erteilung der Wohnsiedlungsgenehmigung voll wirksamen Kaufvertrag vom 18. August 1960 die Rechtsgültigkeit nicht wieder zu entziehen (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 1966 - V ZR 118/63, WM 1966, 640, 641; RGZ 103, 104, 106 f).
  • OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
    Vor der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts ist verbreitet die Rechtsmeinung vertreten worden, daß der spätere Widerruf eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts die bürgerlich-rechtliche Folge des ursprünglich genehmigten Rechtsvorgangs nicht (vgl. z.B. BGH, WM 1966, 640, 641 und DNotZ 1969, 617) oder doch nur unter engen Voraussetzungen beseitigen kann.
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